26.11.2004 08:00 

Medienmitteilung des Schweizerischen Bierbrauervereins

Der Schweizerische Bierbrauerverein (SBV) widerspricht der Botschaft des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), wonach im Zusammenhang mit der neuen Promillegrenze im Strassenverkehr ab 1. Januar 2005 die strikte Regel «0,5 Promille = 1 Glas» gelten soll. Der Blutalkoholgehalt ist individuell abhängig von Geschlecht und Gewicht. So weist beispielsweise ein 80 kg schwerer Mann nach dem Genuss von zwei Stangen Bier einen Wert von ca. 0,4 Promille auf, wobei pro Stunde rund 0,15 Promille abgebaut werden. Hingegen hat eine 50 kg schwere Frau nach einem Bier bereits 0,35 Promille Alkohol im Blut. Die Gastronomiebetriebe in der ganzen Schweiz verfügen seit neuestem über «Promilletabellen», die von GastroSuisse und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeinsam herausgegeben worden sind. Darauf können die Gäste in Abhängigkeit von Geschlecht und Gewicht ablesen, wie viele Promille 3 dl Bier bewirken. Der Schweizerische Bierbrauerverein ruft das Bundesamt für Strassen auf, seine geplante Kampagne entsprechend anzupassen. Der Schweizerische Bierbrauerverein macht ferner darauf aufmerksam, dass mehrere Brauereien in der Schweiz neben den Lager- und Spezialbieren sowie den alkoholfreien Bieren auch Leichtbiere mit nur rund halb so viel Alkohol anbieten.