Bei der Festlegung der Arbeitszeiten werden nicht nur die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt, sondern nach Möglichkeit auch individuelle Wünsche der Mitarbeitenden. Zentrale Bedeutung bei der auf einer jährlichen Arbeitszeit von 2132 Stunden (41 Stunden pro Woche) basierenden Regelung kommt der Stellvertretungsorganisation zu, denn auch bei einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung darf die Dienstleistungsbereitschaft der einzelnen Abteilungen nicht beeinträchtigt werden: Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt!
Unsere attraktive Ferienregelung geht beim Grundanspruch über das gesetzliche Mindestmass hinaus.
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